Medienwissenschaft

Sollten Sie ein Studium bei uns in Betracht ziehen, oder bereits bei uns studieren und Fragen haben, schauen Sie sich bitte zunächst unsere FAQ an. Sollten Sie hier nicht die gewünschte Antwort finden, steht Ihnen unsere Studienfachberatung gern zur Verfügung.

Allgemeine Fragen

In Deutschland gibt es über 70 Studiengänge, die Medienwissenschaft im Titel tragen, aber sehr unterschiedliche Inhalte vermitteln. Daher lässt sich allein auf Basis des Studiengang-Titels nicht entscheiden, ob ein Studiengang mit den Inhalten unseres Masterstudiengangs kompatibel ist. Selbst bei inhaltlich unserer Medienwissenschaft nahestehenden BA-Studiengängen kann es je nach Kurs- und Modulbelegung sein, dass die Überschneidung gering ist. Zugleich bedeutet dies aber auch, dass scheinbar fachfremde BA-Studiengänge durch die Wahl einzelner Veranstaltungen, des Themas der Qualifikationsarbeit und der studierten Neben- oder Beifächer eine geeignete Grundlage für das MA-Studium an unserem Institut bieten. Es bedarf also einer eingehenderen Prüfung Ihres Studienverlaufs, um zu klären, ob Ihr BA-Studium die geeignete Grundlage für das Masterstudium an unserem Institut bietet. Wollen Sie unbedingt bei uns studieren, raten wir Ihnen dazu, ihr Studium bereits im BA-Studium auf den Master hin auszurichten und mindestens 60 ECTS in uns verwandten Fächern und Themen zu sammeln.

Unsere Zugangs- und Zulassungsregeln finden Sie hier. Mehr Informationen zum "Selbstzuordnungsbogen gemäß Allgemeiner Anlage 1.1.5." finden sie hier.

Es gibt immer dann einen Numerus Clausus, wenn die Bewerber*innenzahl sehr hoch ist (was aktuell der Fall ist). Dann wird im Nachhinein aus den Abschlussnoten (Abitur bzw. BA-Studium) der zugelassenen Bewerber:innen ein Notenschnitt errechnet, der dann für das nächste Jahr als NC-Schnitt angegeben wird. Ob es einen NC gibt und wie hoch dieser ausfällt, ist also von Semester zu Semester unterschiedlich. Aktuell gibt es eine Zulassungsbeschränkung, sowohl für den BA für den MA Medienwissenschaft. Wichtig ist für die Zulassung zum MA-Studiengang aber vor allem das Vorweisen von mindestens 60 ECTS in uns verwandten Fächern und Themen (mehr dazu hier). Im BA erfolgt die Zulassung über das Hauptfach. Offizielle Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie hier.

Nein, ein Praktikum ist nicht obligatorisch. Allerdings können Sie durch ein Praktikum im Medienbereich von mindestens 900 Stunden (das noch nicht im BA-Studium anrechnet wurde) Ihre Bewerbungschancen verbessern.

Alle Lehrveranstaltungen finden auf Deutsch statt. Zusätzlich gibt es einzelne englischsprachige Lehrangebote. Es ist aber nicht möglich das gesamte Studium der Medienwissenschaft auf Englisch zu absolvieren. Auf Antrag kann die Abschlussarbeit in Englisch verfasst werden.

Um sich für den MA-Studiengang Medienwissenschaft zu bewerben, benötigen Sie nachgewiesene Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1. Ein Nachweis darüber wird zur Bewerbung verlangt.

Es werden nur Studieninhalte berücksichtigt, die bereits in der Bewerbung aufgeführt sind. Um die notwendigen Inhalte (60 ECTS) zu erwerben, sollten Sie die entsprechenden Kurse vor ihrer Bewerbung (d.h. während Ihres BA-Studiums oder im Anschluss daran) absolviert haben.

Ja, die gibt es. Um unsere Kurse belegen zu können, können Sie entweder eine Gasthörerschaft beantragen oder für ein anderes Studium an der Humboldt-Unversität zu Berlin eingeschrieben sein. Nehmen Sie bitte in jedem Fall vor Beginn der Lehrveranstaltung mit dem*der Dozent*in Kontakt auf.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die zentrale Studienplatzvergabe. Bewerben Sie sich nicht direkt bei uns! Denken Sie daran, die Bewerbungsfristen einzuhalten.

Grundsätzlich ist dies möglich; nehmen Sie jedoch vor Ihrem Antrag auf Wechsel unbedingt Kontakt zum Studienfachberater unseres Fachgebietes auf. Es ist wichtig zu prüfen, welche Ihrer vorherigen Lehrveranstaltungen angerechnet und in welches Fachsemester Sie eingestuft werden können.

Fragen zum Studienablauf Bachelor Medien­wissenschaft im Zweitfach

Alle Studierenden, die nach der alten Studienordnung (2019, 2014) immatrikuliert sind, genießen Vertrauensschutz bis zum Ende der Regelstudienzeit. Der Wechsel in die neue Studienordnung aus der StPO 2019 ist nicht zwingend erforderlich.

Der Wechsel aus der StPO 2014 in die neue Studienordnung bietet jedoch einige wichtige Vorteile und ist ohne Verlust erbrachter Leistungen möglich: Insgesamt ist das Lehrveranstaltungsangebot in der Studienordnung 2024 vielfältiger und die Studienplanung zeitlich flexibler.

Auf der Website des Prüfungsbüros findet sich das Formular zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/pbkubimumewi/medienwissenschaft/ordungswechsel_mewi2-1.pdf. Dieses muss ausgefüllt werden. Bereits absolvierte Lehrveranstaltungen müssen vom Studienfachberater anerkannt werden, der das Formular unterschreibt. Dieses ist dann bei Frau Cornelia Weigt im Prüfungsbüro abzugeben.

Das erste Modul, das belegt werden muss, ist Modul I („Einführung in die Medienwissenschaft“). Die weiteren Module können erst nach Abschluss der Lehrveranstaltung „Einführung in die Medienwissenschaft“ und einem weiteren Einführungskurs studiert werden.
Diese können Sie dann in beliebiger Reihenfolge abschließen. Zu beachten ist aber, dass nicht für alle Module in jedem Semester Lehrveranstaltungen angeboten werden, sondern nur je im Winter- oder Sommersemester. In den Übersichten zu den Modulen ist in der Studien- und Prüfungsordnung der jeweilige Beginn der Einzelmodule angegeben. Der Aufbau des Studiums, Modulinhalte und Leistungsanforderungen sind hier nachzulesen. Im idealtypischen Studienverlauf am Ende ist ein (wie der Name sagt) idealer Studienablauf aufgelistet. Dieser ist nicht verpflichtend.

Ja, Sie müssen den Leistungsnachweis mit den zwei belegten Lehrveranstaltungen, wovon eine die Einführung in die Medienwissenschaft sein muss, vor der Anmeldung im Prüfungsbüro abgeben, sodass diese verbucht werden können. Im Anschluss können Sie sich zur MAP anmelden.

Alle Formulare sowie die Studien- und Prüfungsordnung sind auf der Webseite des Prüfungsbüros Musikwissenschaft und Medienwissenschaft abrufbar. Um die Teilnahme bestätigen zu lassen, füllen Sie je einen pro Modul aus und lassen ihn dann von den jeweiligen Dozent*innen unterschreiben.

Ein vollständiger Modulbogen kann per E-Mail (cornelia.weigt(at)hu-berlin.de) an das Prüfungsbüro geschickt werden, wo er in Ihrem Transcript of Records verbucht wird.

Nein, Sie können die Teilnahme an Lehrveranstaltungen auch über mehrere Semester verteilen.

Empfohlen ist die Modulabschlussprüfung nach der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. Lehrbeauftragte stehen später nicht mehr als Prüfende zur Verfügung. Sollten Sie aber etwa wegen eines Auslandsaufenthaltes, Hausarbeiten im Kernfach, Praktika o.ä. verhindert sein, sprechen Sie bitte Ihre Dozent*innen an.

Fragen zum Studienablauf Master Medien­wissenschaft

Alle Studierenden, die nach der alten Studienordnung (2019, 2014) immatrikuliert sind, genießen Vertrauensschutz bis zum Ende der Regelstudienzeit. Der Wechsel in die neue Studienordnung aus der StPO 2019 ist nicht zwingend erforderlich.

Der Wechsel aus der StPO 2014 in die neue Studienordnung bietet jedoch einige wichtige Vorteile und ist ohne Verlust erbrachter Leistungen möglich: Insgesamt ist das Lehrveranstaltungsangebot in der Studienordnung 2024 vielfältiger und die Studienplanung zeitlich flexibler. Die Verteidigung der Masterarbeit fällt weg.

Auf der Webseite des Prüfungsbüros findet sich unter MA Medienwissenschaft das Formular zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/ordungswechsel-mewi2-1.pdf

Dieses muss ausgefüllt werden. Bereits absolvierte Lehrveranstaltungen müssen vom Studienfachberater anerkannt werden, der das Formular sodann unterschreibt. Dieses ist dann bei Frau Cornelia Weigt im Prüfungsbüro einzureichen (cornelia.weigt(at)hu-berlin.de).

Der Aufbau des Studiums, Module und Leistungsanforderungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung dargelegt. Im Anhang ist ein (wie der Name sagt) „idealer Studienablauf“ aufgelistet. Dieser ist nicht verpflichtend. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Module in jedem Semester angeboten werden, sondern nur jeweils im Winter- bzw. Sommersemester. In den Übersichten zu den Modulen ist der jeweilige Beginn der Einzelmodule angegeben. Für die Teilnahme an den Vertiefungsmodulen wird die vorherige Belegung der Fachmodule empfohlen.

Alle Formulare sowie die Studien- und Prüfungsordnung sind auf der Webseite des Prüfungsbüros Musikwissenschaft und Medienwissenschaft abrufbar. Um die Teilnahme bestätigen zu lassen, füllen Sie pro Modul je einen Bogen aus und lassen diesen von den jeweiligen Dozent*innen unterschreiben.

Ein vollständiger Modulbogen kann per E-Mail (cornelia.weigt(at)hu-berlin.de) an das Prüfungsbüro geschickt werden, wo er in Ihrem Transcript of Records verbucht wird.

Nein, grundsätzlich können Sie die Teilnahme an Lehrveranstaltungen auch über mehrere Semester verteilen.

Empfohlen ist die Modulabschlussprüfung direkt nach der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. Lehrbeauftragte stehen später nicht mehr als Prüfende zur Verfügung. Sollten Sie aber etwa wegen eines Auslandsaufenthaltes, Praktika o.ä. verhindert sein, sprechen Sie bitte Ihre Dozent*innen an.

Nein, es werden grundsätzlich nur Kurse auf Master-Niveau anerkannt. Dies gilt auch für den Überfachlichen Wahlpflichtbereich. In Ausnahmefällen werden Lehrveranstaltungen angeboten, an denen BA- und MA-Studierende teilnehmen und Modulabschlussprüfungen absolvieren können. Ggf. ist dies im Studienangebot des Masterstudiums aufgeführt.

Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Masterstudiums ist möglich und im idealtypischen Studienverlauf im 2. oder 3. Semester empfohlen. Sie sollten vorab mit Ihrem Studienfachberater oder mit dem Koordinator des Studienaustauschprogramms (Erasmus o.ä.) unseres Instituts oder des International Office der HU in Kontakt treten und klären, welche der im Ausland erworbenen Kurse anschließend für Ihr Studium an der HU anrechenbar sind.